Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: April 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Nicolai Clöß, Im Wiesengrund 14, 54296 Trier, tätig unter der Marke „Socivolve" (nachfolgend: „der Anbieter"). USt-IdNr.: DE362785966. Kontakt: hallo@socivolve.com.
§ 1: Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die der Anbieter mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde" oder „der Auftraggeber" [„AG"] genannt) handelt.
(2) Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit dem Anbieter als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2: Leistungen des Anbieters / Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Anbieter erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich Conversion-Rate-Optimierung (CRO) und datenbasiertes A/B-Testing für bestehende Shopify-Onlineshops. Sekundär bietet der Anbieter auf Anfrage Shop-Migrationen (z. B. von WooCommerce, Magento oder Shopware auf Shopify) und den Neuaufbau von Shopify-Shops an. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter nicht die Erbringung eines Werks.
(2) Der Anbieter kann den Erfolg bestimmter Optimierungsmaßnahmen (insbesondere Conversion-Uplifts aus A/B-Tests) lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und Faktoren (Saisonalität, Traffic-Qualität, Sortiment, Preisniveau, externer Wettbewerb, Plattform-Updates etc.), die Einfluss auf das Testergebnis haben, vom Anbieter nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung oder eine Erfolgsgarantie (z. B. eine kostenlose Weiterarbeit bei Nichterreichen eines vereinbarten Uplift-Ziels) vereinbart, wird diese als erfolgsabhängiger Bonus bzw. als zusätzliche Leistung gewährt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.
(3) Für die statistische Aussagekraft von A/B-Tests ist ein gewisses Mindest-Traffic-Volumen erforderlich. Als unverbindliche Faustregel gilt ein Volumen von circa 5.000 Sessions pro Monat auf der getesteten Seite, um innerhalb von 2–4 Wochen statistisch signifikante Ergebnisse zu erzielen. Liegt das Traffic-Volumen darunter, kann sich die Testdauer entsprechend verlängern; ein Erfolg innerhalb einer bestimmten Frist wird nicht geschuldet.
(4) Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Dazu gehören insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Zugängen zum Shopify-Admin, zu den Shop-Analytics, zum Theme-Editor sowie zu sonstigen projektrelevanten Tools, die Übermittlung von Produkt- und Bilddaten sowie die rechtzeitige Erteilung von Freigaben. Unterlässt der Auftraggeber eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den Anbieter, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.
(5) Aufgrund seiner Erfahrung behält sich der Anbieter vor, über Art, Inhalt und Reihenfolge der durchgeführten Optimierungs- und Testmaßnahmen zu entscheiden. Diese Voraussetzung ist Bestandteil eines jeden Vertrages, dies gilt auch für nachträgliche Abänderungen der Verträge. Maßnahmen werden grundsätzlich und ausschließlich nach bestem Wissen und Gewissen entwickelt und umgesetzt.
(6) Der Auftraggeber ist für die Rechtskonformität seines Shops und etwaiger Marketingmaßnahmen (Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, AGB, Produktbeschreibungen, Preisangaben, Werbeanzeigen etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(7) Der Anbieter weist darauf hin, dass Shopify, Drittanbieter-Apps, Hosting-Provider, Werbeplattformen und vergleichbare Drittsysteme jederzeit dazu berechtigt sind, Funktionen, Schnittstellen oder Konten ohne Nennung von Gründen zu ändern, einzustellen oder zu sperren. Für ein solches Vorgehen sowie für daraus resultierende Funktionseinschränkungen oder Ausfälle des Shops ist der Anbieter nicht verantwortlich.
(8) Dem Anbieter steht in Bezug auf die zu erbringenden Beratungsdienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(9) Der Anbieter ist berechtigt, dem Auftraggeber geschuldete Leistungen auch durch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und Dritte erbringen zu lassen.
(10) Die vereinbarte Vergütung enthält vorbehaltlich anderslautender Absprache keine laufenden Kosten Dritter (z. B. Shopify-Lizenzgebühren, App-Abonnements, Domain-Registrierungen, Werbebudgets). Diese sind vom Auftraggeber separat zu tragen und gegebenenfalls unmittelbar an den jeweiligen Anbieter zu entrichten.
(11) Der Anbieter garantiert keine konkrete Anzahl an Bestellungen und keine bestimmte Umsatzhöhe im Rahmen der für den Auftraggeber durchgeführten Optimierungs- und Testmaßnahmen. Sofern eine Erfolgsgarantie ausdrücklich vereinbart ist, bezieht sich diese ausschließlich auf den ARPU (Average Revenue Per User, durchschnittlicher Umsatz pro Besucher) und nicht auf die Conversion Rate, die Anzahl der Bestellungen oder den absoluten Umsatz.
(12) Landingpages, Subdomains und Test-Umgebungen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an den Anbieter zurückzugeben oder auf Wunsch des Anbieters zu löschen. Dem Auftraggeber steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu. Dieser Punkt bezieht sich nicht auf vom Anbieter im Rahmen eines beauftragten Shop-Neuaufbaus erstellte Webseiten; insoweit gilt § 11.
(13) Bietet der Anbieter dem Auftraggeber im Vorfeld einer kostenpflichtigen Zusammenarbeit kostenlose Vorab-Leistungen (insbesondere im Rahmen des Lead-Magneten „Kostenloses Produktseiten-Redesign", d. h. ein vorab erstellter CRO-optimierter Redesign-Vorschlag für eine Produktseite) an und schließt sich an diese Vorab-Leistung eine kostenpflichtige Beauftragung an, so werden etwaige im Rahmen einer späteren Umsetzung dieses Redesigns im A/B-Test gemessenen Ergebnisse (insbesondere ARPU-Uplifts) auf eine etwaig vereinbarte Erfolgsgarantie (z. B. einen garantierten ARPU-Uplift von 10 %) vollständig angerechnet und nicht zusätzlich zur Garantie-Schwelle geschuldet.
(14) Eine etwaig vereinbarte Erfolgsgarantie (z. B. ein garantierter ARPU-Uplift von 10 %) steht ausdrücklich unter der Voraussetzung, dass der Shop des Auftraggebers innerhalb des Garantiezeitraums (in der Regel 6 Monate ab Test-Start) ausreichend Traffic und Conversions aufweist, um mindestens zehn (10) statistisch signifikante A/B-Tests durchzuführen. Maßgeblich für die statistische Signifikanz ist ein anerkanntes Testverfahren mit einem Konfidenzniveau von mindestens 95 %. Erreicht der Shop diese Mindestanzahl an signifikanten Tests aufgrund unzureichender Traffic- oder Conversion-Volumina nicht, entfällt die Erfolgsgarantie. Ob die Voraussetzungen erfüllbar sind, wird vor Vertragsschluss gemeinsam mit dem Auftraggeber im Erstgespräch geprüft und transparent kommuniziert.
§ 3: Vertragsschluss
(1) Der Auftraggeber kann über das auf der Website des Anbieters integrierte Online-Termintool eine unverbindliche Anfrage für ein Erstgespräch (Telefon- oder Videotermin) mit dem Anbieter vereinbaren.
(2) Im Anschluss an das Erstgespräch übersendet der Anbieter dem Auftraggeber auf dessen Anfrage hin eine E-Mail mit einem Link zu einem digitalen Angebot. Durch Anklicken des Links wird der Auftraggeber auf das Angebot des Anbieters weitergeleitet.
(3) Der Auftraggeber kann durch Anklicken der Auswahlfelder im Angebot die von ihm gewünschten Leistungen auswählen. Mit digitaler Unterschrift unter dem Angebot und anschließendem Anklicken des Buttons „ANGEBOT UNTERZEICHNEN" gibt er ein rechtsverbindliches Angebot ab, welches der Anbieter annimmt, sodass ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber zustande kommt. Vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Beauftragung kann der Auftraggeber seine gemachten Eingaben jederzeit über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen einsehen und ändern. Der Anbieter sendet dem Auftraggeber unmittelbar nach dem Absenden der Beauftragung eine Bestätigung per E-Mail.
(4) Der Anbieter speichert die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes.
(5) Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Anbieter erfolgt nicht.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
(7) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, sodass unter dieser Adresse die vom Anbieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Auftraggeber bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Anbieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
(8) Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber.
§ 4: Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen des Anbieters unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt (insbesondere beim Shop-Neuaufbau oder bei Migrationen) und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2–10.
(2) Der Anbieter kann vom Auftraggeber nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Auftraggeber voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Der Anbieter kann den Auftraggeber mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Anbieter nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Auftraggeber angefertigt und dem Anbieter überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Auftraggeber.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist der Anbieter verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(6) Der Anbieter ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zweimal binnen einer angemessenen und vom Auftraggeber zu setzenden Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Auftraggeber ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird der Anbieter dem Auftraggeber die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung des Anbieters gilt auch dann als abgenommen, wenn sich der Auftraggeber auf Aufforderung des Anbieters hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Auftraggeber auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5: Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die vom Anbieter angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und in der Währung Euro (€). Maßgeblich ist das jeweilige individuelle Angebot.
(2) Die Bezahlung der Leistungen des Anbieters erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung gemäß individuellem Angebot. Die Vergütung ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot des Anbieters ist anderslautend. Eine erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Der Anbieter stellt dem Auftraggeber eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung nach erfolgreichem Lastschrifteinzug bzw. Zahlungseingang aus.
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Auftraggebers eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an den Anbieter zu überweisen. Etwaige durch die Rückbuchung entstehende Bankgebühren trägt der Auftraggeber.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(6) Bei einer beliebigen (sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich) Form der Zusammenarbeit ist der Anbieter berechtigt, das Logo des Auftraggebers auf der eigenen Webseite zu Werbezwecken zu verwenden. § 13 bleibt unberührt.
§ 6: Kündigung, Laufzeit
(1) Bei laufenden CRO- und A/B-Test-Betreuungen beträgt die Mindestlaufzeit des Vertrages drei Monate, sofern zwischen den Parteien keine längere Laufzeit schriftlich vereinbart wird. Bei einmaligen Projektaufträgen (z. B. Shop-Neuaufbau, Migration) endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistungen.
(2) Soweit nach Ablauf der Mindestlaufzeit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die laufende Betreuung jeweils um einen weiteren Monat und kann anschließend mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(3) Eine Kündigung muss in Textform per E-Mail an hallo@socivolve.com erfolgen. Das Datum der fristgerechten Kündigung ist das Datum, an dem die E-Mail beim Anbieter eingeht. Sonstige Kündigungen, wie z. B. per SMS oder Fax, werden nicht bearbeitet und sind ungültig.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
(5) Im Falle einer Kündigung werden dem Auftraggeber auf Wunsch Materialien zum eigenständigen Weiterbetrieb der bis dahin erstellten und abgenommenen Werke zur Verfügung gestellt.
§ 7: Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch den Anbieter beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag beim Anbieter eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten und Zugänge beim Anbieter vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Anbieter vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Auftraggeber mit mindestens zwei fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Anbieter wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Auftraggebers werden ausgeschlossen.
§ 8: Erfüllung
(1) Der Anbieter wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Der Anbieter ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass der Anbieter, bis auf anderslautende und explizit schriftlich vereinbarte Regelungen, die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Auftraggebers wird der Anbieter Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist der Anbieter gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.
§ 9: Haftung
(1) Der Anbieter haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet der Anbieter nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Drittanbieter wie Shopify, App-Entwickler oder Werbeplattformen nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, Funktionen, Apps, Konten oder einzelne Kampagnen zu ändern, einzuschränken, zu sperren oder zu löschen. Für eine solche Vorgehensweise sowie für daraus resultierende Funktionseinschränkungen oder Umsatzeinbußen haftet der Anbieter nicht.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Funktionseinschränkungen, die durch Shopify, Drittanbieter-Apps, Hosting-Provider, externe Tracking-/Analytics-Tools oder vom Auftraggeber selbst (oder von diesem beauftragten Dritten) vorgenommene Änderungen am Shop verursacht werden.
(5) Der Auftraggeber ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, dem Anbieter ausschließlich solches Bild-, Video- und Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Auftraggeber stellt den Anbieter insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
§ 10: Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an den Anbieter die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter abzuschließen ist (insbesondere bei Zugriff des Anbieters auf Shop-Analytics, CRM-Daten oder vergleichbare personenbezogene Daten), wird der Auftraggeber den Anbieter vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen. Die Parteien schließen den AVV vor Aufnahme der entsprechenden Tätigkeiten.
(3) Der Auftraggeber bleibt für seinen Shop und die darin verarbeiteten personenbezogenen Daten datenschutzrechtlich Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
(4) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von der Haftung wegen Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, der Anbieter hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.
§ 11: Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter hat an allen Bildern, Videos, Texten, Code-Bausteinen, Test-Hypothesen, Templates, Sections, Designs und Datenbanken, die von ihm erstellt oder veröffentlicht werden, die Urheberrechte. Jegliche Nutzung ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
(2) Der Auftraggeber erhält für die Dauer der Zusammenarbeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den im Rahmen der Zusammenarbeit auf seinem Shop implementierten Werken (Code, Sections, Designs, Texten), ausschließlich zum Betrieb des Shops in der vereinbarten Form.
(3) Im Falle eines beauftragten Shop-Neuaufbaus oder einer Migration räumt der Anbieter dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Gesamtpreises ein umfassendes, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, jedoch nicht-exklusives Nutzungsrecht an den individuell für ihn erstellten Werken (Design, Custom-Code, Layout) ein. Das Nutzungsrecht ist übertragbar und unterlizenzierbar.
(4) Weiterverwendungsrecht des Anbieters. Der Anbieter behält ausdrücklich das Recht, alle im Rahmen des Projekts erstellten Komponenten (insbesondere Code, Sections, Test-Hypothesen, Design-Elemente, Templates, Layouts und technische Lösungen) in identischer oder abgewandelter Form weiterzuverwenden. Dies umfasst insbesondere:
- die Verwendung in anderen Kundenprojekten,
- die Bereitstellung als kostenlose Ressource (z. B. im Newsletter, als Lead-Magnet oder Download),
- den Verkauf als eigenständiges Produkt (z. B. in einem eigenen Shop oder auf Marktplätzen),
- die Nutzung für eigene Marketing-, Portfolio- und Schulungszwecke.
Dieses Weiterverwendungsrecht besteht unabhängig davon, ob der Auftraggeber das Nutzungsrecht gemäß Abs. 2 oder Abs. 3 erworben hat. Es gilt zeitlich unbegrenzt und bedarf keiner gesonderten Zustimmung des Auftraggebers.
(5) Es ist untersagt, die vermittelten Inhalte sowie die zur Verfügung gestellten Vorlagen, Strategien, Test-Hypothesen und Konzepte an Dritte weiterzugeben oder sie im gewerblichen Kontext an Dritte anzubieten, sofern dies nicht eindeutig mit dem Anbieter abgestimmt wurde. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, gilt eine angemessene und vom Anbieter festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.
(6) Rechte an Drittkomponenten (Shopify-Themes, Apps, Plugins, Schriftarten, Stockmaterial) verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der jeweiligen Lizenzbedingungen selbst verantwortlich.
(7) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1, 2, 3 und 5 werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.
§ 12: Rechte Dritter
(1) Stellt der Auftraggeber dem Anbieter Material zur Verfügung (z. B. Fotos, Videos, Texte, Markenzeichen), das der Anbieter bei der Zusammenarbeit verwenden soll oder kann, so gewährleistet der Auftraggeber, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
(2) Der Auftraggeber stellt den Anbieter in diesem Zusammenhang wegen Verstößen gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.
§ 13: Referenz
(1) Der Auftraggeber räumt dem Anbieter das Recht ein, im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit (ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken) den Anbieter persönlich und/oder die Firma als Ganzes unter Verwendung des Namens, öffentlicher Fotos (zum Beispiel von der Website oder auch aus Social-Media-Profilen) und des Firmenlogos des Auftraggebers als Referenzkunden zu nennen. Darüber hinaus räumt der Auftraggeber dem Anbieter das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit, die durchgeführten Tests, die erzielten Ergebnisse sowie die Leistungen zu beschreiben und diese Beschreibung inklusive ggf. enthaltener wörtlicher Zitate ganz oder teilweise, ebenfalls unter Nennung des Namens des Auftraggebers, Verwendung der zur Verfügung gestellten und/oder öffentlichen Fotos, Verwendung des Firmenlogos sowie vom Auftraggeber erstellter Fotos, Videos, Webseiten oder anderer Materialien, publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien (insbesondere Case Studies, Portfolio, Social Media, Newsletter) zu verwenden.
(2) Der Auftraggeber kann diesem Referenzrecht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widersprechen.
§ 14: Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend. Die Schriftform wird durch E-Mail gewahrt.
(2) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Trier.
(4) Streitbeilegung. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Datenschutz & Speicherdauer. Personenbezogene Daten des Auftraggebers (Name, Kontaktdaten, Projektunterlagen) werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (bis zu 10 Jahre nach HGB/AO) gespeichert. Es gilt die Datenschutzerklärung unter socivolve.com/datenschutz.